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M-9772O2 Bundesteilhabegesetz (BTHG) - Was ist neu für Menschen mit Behinderung? Informationsveranstaltung für Angehörige und Betroffene
Status | ![]() |
Beginn | Di. 13.04.2021, 18.00 Uhr |
Kursgebühr | 0,00 € |
Dauer | 1 Nachmittag |
Kursleitung |
N.N.
|
Der Vortrag findet online statt. Sie bekommen vor Veranstaltungsbeginn einen Link per Email zugeschickt.
Das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist am 01.01.2017 in Kraft getreten. Einige umfassende Änderungen für das neue Recht der Eingliederungshilfe im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) für Menschen mit Behinderung sind bereits wirksam. Die vollständige Umsetzung soll bis 2023 abgeschlossen sein.
Das neue Recht soll Menschen mit Behinderung zu mehr Teilhabe und individueller Selbstbestimmung verhelfen. Mehr Teilhabe bedeutet aber auch mehr Mitwirkung. In dieser Informationsveranstaltung wird ein Überblick über die eingetretenen Veränderungen und die Auswirkungen für die Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen gegeben.
Zum Beispiel:
- Neuer Begriff der Behinderung (nach der UN-Behindertenrechtskonvention)
- Welche neuen Regelungen gelten für Einkommen und Vermögen der Betroffenen?
- Wie wirkt sich das neue Recht auf einen eventuellen Sozialhilfeanspruch aus?
- Gesamtplan und Teilhabeplan / Gesamtplan- und Teilhabeplankonferenz - was bedeutet das?
- Was ist eine Bedarfsermittlung? Was ist B.E.Ni? Wer macht was?
- Welche Änderungen hat es für Menschen mit Behinderung gegeben, die in den bisherigen
Wohnheimen wohnen (Trennung der Leistungen)?
Vortragende:
Fachkundige Mitarbeiter*innen des Fachdienstes Soziales des Landkreises Peine
Anmeldung:
Bitte melden Sie sich bei der kvhs an.
Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung unbedingt Ihre Emailadresse an.
Eine Anmeldung zu diesem Online-Angebot ist bis spätestens 24 Std. vor Kursbeginn möglich.
Fragen an die Referent*innen können per Chat oder Mikrofon gestellt werden.
Für die Teilnahme benötigen Sie:
Das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist am 01.01.2017 in Kraft getreten. Einige umfassende Änderungen für das neue Recht der Eingliederungshilfe im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) für Menschen mit Behinderung sind bereits wirksam. Die vollständige Umsetzung soll bis 2023 abgeschlossen sein.
Das neue Recht soll Menschen mit Behinderung zu mehr Teilhabe und individueller Selbstbestimmung verhelfen. Mehr Teilhabe bedeutet aber auch mehr Mitwirkung. In dieser Informationsveranstaltung wird ein Überblick über die eingetretenen Veränderungen und die Auswirkungen für die Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen gegeben.
Zum Beispiel:
- Neuer Begriff der Behinderung (nach der UN-Behindertenrechtskonvention)
- Welche neuen Regelungen gelten für Einkommen und Vermögen der Betroffenen?
- Wie wirkt sich das neue Recht auf einen eventuellen Sozialhilfeanspruch aus?
- Gesamtplan und Teilhabeplan / Gesamtplan- und Teilhabeplankonferenz - was bedeutet das?
- Was ist eine Bedarfsermittlung? Was ist B.E.Ni? Wer macht was?
- Welche Änderungen hat es für Menschen mit Behinderung gegeben, die in den bisherigen
Wohnheimen wohnen (Trennung der Leistungen)?
Vortragende:
Fachkundige Mitarbeiter*innen des Fachdienstes Soziales des Landkreises Peine
Anmeldung:
Bitte melden Sie sich bei der kvhs an.
Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung unbedingt Ihre Emailadresse an.
Eine Anmeldung zu diesem Online-Angebot ist bis spätestens 24 Std. vor Kursbeginn möglich.
Fragen an die Referent*innen können per Chat oder Mikrofon gestellt werden.
Für die Teilnahme benötigen Sie:
- einen PC oder Laptop mit stabiler Internetverbindung und Lautsprecher
- bestenfalls ein Headset (Kopfhörer und Mikrofon)
- bestenfalls eine Webcam
Kursort
Online
Termine
Datum
13.04.2021
Uhrzeit
18:00 - 19:30 Uhr
Ort
Virtueller Klassenraum