Kursangebote Sonderrubrik Bildungsurlaub
Wenn Sie Auszubildende*r, Rentner*in, Ausländer*in oder Hausfrau/-mann sind, Arbeitnehmer*in, Arbeitgeber*in, Student*in oder Arbeitslose*r, selbständig tätig oder als Beamte*r arbeiten - mitmachen beim Bildungsurlaubsseminar können Sie alle!

Einen Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen haben jedoch nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst.

Der Anspruch auf Bildungsurlaub umfasst laut dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) zur Zeit fünf Werktage innerhalb des laufenden Kalenderjahres. Die Zeit der Freistellung wird nicht auf den Urlaub angerechnet, der Lohn wird weitergezahlt. Sie können Ihren Bildungsurlaub jedoch auch bis zu vier Wochen ansparen.

Bildungsurlaub


Wenn Sie Auszubildende*r, Rentner*in, Ausländer*in oder Hausfrau/-mann sind, Arbeitnehmer*in, Arbeitgeber*in, Student*in oder Arbeitslose*r, selbständig tätig oder als Beamte*r arbeiten - mitmachen beim Bildungsurlaubsseminar können Sie alle!

Einen Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen haben jedoch nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst.

Der Anspruch auf Bildungsurlaub umfasst laut dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) zur Zeit fünf Werktage innerhalb des laufenden Kalenderjahres. Die Zeit der Freistellung wird nicht auf den Urlaub angerechnet, der Lohn wird weitergezahlt. Sie können Ihren Bildungsurlaub jedoch auch bis zu vier Wochen ansparen.