Informationen zu Präventionskursen

Förderung durch Krankenkassen

Die Kreisvolkshochschule Peine bietet Ihnen im Programmbereich Gesundheit ein hochwertiges Kursangebot für Ihre Gesundheitsförderung und Primärprävention. Hier finden Sie einige Informationen zur Bezuschussung von Präventionskursen durch die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV).

 

Übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kursgebühren von Präventionskursen?

Krankenkassen, die der Kooperationsgemeinschaft der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) angehören, fördern bzw. bezuschussen sicher die Kurse, die in der Datenbank der ZPP als zertifiziert eingetragen sind. Gefördert werden im Rahmen der freiwilligen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen Primärpräventionskurse aus den Bereichen Bewegung, Stressbewältigung/Entspannung, gesunde Ernährung, Vermeidung/Reduktion von Übergewicht und Suchtmittelkonsum. 

 

Wer leitet die Kursprüfung der VHS-Kurse bei der ZPP in die Wege?

Kursleiter*innen, die dem Anforderungsprofil der ZPP entsprechen, können in Absprache mit der Programmbereichsleitung alle notwendigen Unterlagen für die Zertifizierung bei der ZPP beim Fachbereich Gesundheit einreichen. Die Unterlagen können dann bei der ZPP zur Prüfung vorgelegt werden.

Die Krankenkassen kontrollieren bei Vorlage der Teilnahmebescheinigungen, ob der entsprechende Kurs auf der Homepage der ZPP zertifiziert ist oder nicht. Erscheint der Kurs dort, ist eine Kostenbezuschussung möglich. Erscheint der entsprechende Kurs dort nicht, lehnen gesetzliche Krankenkassen eine Förderung in der Regel ab. 

 

Warum sind nicht alle Kurse der VHS bei der ZPP gelistet?

Kurse, die bei der ZPP zur Zertifizierung eingereicht werden, müssen vielen Vorgaben entsprechen, die sich nicht alle mit den Qualitätsrichtlinien der KVHS Peine vereinbaren lassen. Wir möchten es unseren Teilnehmenden beispielsweise ermöglichen, über den gesamten Zeitraum der Volkshochschulsemester zu trainieren, während die ZPP nur maximal 12 Kurstermine akzeptiert. Hinzu kommt, dass nicht alle Grundqualifikationen (Herkunftsberufe) unserer Kursleiter*innen von den Krankenkassen anerkannt werden. Zudem sind wir auf die Bereitschaft der Kursleiter*innen angewiesen, dieses aufwändige Verfahren mitzutragen.

 

Wie erhalte ich eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse?

Für die Teilnahme an Präventionskursen aus dem Gesundheitsbereich stellen wir Ihnen am Ende des Kurses in der Regel automatisch eine Teilnahmebestätigung über Ihre regelmäßige Anwesenheit (mindestens 80% der Kursstunden) aus. Grundlage hierfür ist die von den Kursleiter*innen geführte Anwesenheitsliste. Sollten Sie einmal keine TN-Bescheinigung von uns bekommen haben, setzen Sie sich bitte mit unseren Verwaltungsmitarbeiter*innen in Verbindung.

Bitte beachten Sie jedoch, dass die Bearbeitungszeit für das Ausstellen der Teilnahmebestätigungen vier bis sechs Wochen betragen kann.  

Weitere Informationen zum Leitfaden Prävention und Prüfprozesse finden Sie auf der Homepage der Zentralen Prüfstelle Prävention.

Hier geht es direkt zum Kapitel 5 des Leitfadens Prävention, das sich mit „Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V“ beschäftigt.